Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer der Unterbringung über 20 Jahre
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 2 · S. 113 bis 117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine Fortdauer der Unterbringung über 20 Jahre kann auch dann geboten sein, wenn die bisherige Entwicklung – sachverständig bestätigt – so positiv verlaufen ist, dass bereits eine konkrete Entlassungsperspektive bestand. Diese kann zurückgenommen werden, wenn neue Tatsachen belegen, dass die Erkrankung des Untergebrachten – hier Pädophilie – sämtliche therapeutische Bemühungen stabil überdauert hat mit der Folge, dass sich der Untergebrachte teilweise wieder wie ein Unbehandelter verhält. Die Gefährlichkeitsprognose ist dann entsprechend zu werten und kann sich auf der Basis der neuen Tatsachengrundlage auch…