CareLit Fachartikel

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 3 · S. 159 bis 162

Dokument
581260
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 1
Seiten
159 bis 162
Erschienen: 2026-04-27 09:47:03
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze (der Redaktion): 1. Eine Tat ist erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Straftaten, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, können dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden; insbesondere Gewaltund Aggressionsdelikte zählen, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Straftaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB.

Schlagworte

Krankenhaus Bevölkerung Boden Schizophrenie Clozapin Recht & Psychiatrie