CareLit Fachartikel
Unverhältnismäßigkeit forensischer einstweiliger Unterbringung vor dem Hintergrund länger andauernder betreuungsrechtlicher Unterbringung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 3 · S. 181 bis 184
Dokument
581269
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsatz: Eine forensische (einstweilige) Unterbringung (§ 126a StPO) kann im Einzelfall unverhältnismäßig sein, wenn bereits eine länger andauernde betreuungsrechtliche Unterbringung (§ 1831 BGB) existiert, die Anlasstaten längere Zeit zurückliegen, noch nicht alle öffentlich-rechtlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Fremdgefahr ausgeschöpft sind und das (derzeitige) Verhalten der Beschuldigten im Wohnverbund keine Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung von Mitpatienten bietet.
Schlagworte
Krankenhaus
Betreuungsrecht
Psychiatrie
Berlin
Recht & Psychiatrie