CareLit Fachartikel
Begriff der akuten Erkrankung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 4 · S. 220 bis 223
Dokument
581274
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz (der Redaktion): Der Begriff der von § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG erfassten »akuten Erkrankung« ist dahin auszulegen, dass unter eine »akute Erkrankung« bei bestehenden (ggf. chronischen) Erkrankungen auch ein laufender Behandlungsbedarf oder ein neu eingetretener Behandlungsbedarf wegen einer Verschlimmerung fällt, der eine Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar werden lässt.
Schlagworte
Krankenhaus
Psychiatrie
Bewegungstherapie
Deutschland
Depression
Ärzte
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Arbeitnehmer
Absicht
Krankenversicherung
Pflegedokumentation
Versicherungsschutz
Dokumentation
Recht & Psychiatrie