Entziehung der Fahrerlaubnis bei Rückfall in Alkoholabhängigkeit
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 4 · S. 240 bis 243
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz (der Redaktion): Auch wenn der Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich die medizinische Kompetenz zur Feststellung einer Alkoholabhängigkeit fehlt, bedarf es in eindeutigen Ausnahmefällen keiner weiteren Aufklärungsmaßnahmen. Das kann der Fall sein, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben