CareLit Fachartikel
Wer Compliance verantwortet, der haftet auch! . Ohne wirksame Delegation bleibt die Geschäftsleitung für Compliance-Verstöße haftbar
Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 5 · S. 87
Dokument
581381
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ur die wirksame Delegation von Compliance kann die Geschäftsleitung eines Krankenhauses davor bewahren, wegen etwaiger Compliance-Verstöße verantwortlich gemacht zu werden. Oft endet die Bestellung zum Geschäftsführer dann jäh. Hinzu kommen strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Haftung für eingetretene Schäden. Der Beitrag zeigt auf, welche organisatorischen Schritte vor diesen Risiken schützen.
Schlagworte
Compliance
Berlin
KU-Gesundheitsmanagement