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Wer Compliance verantwortet, der haftet auch! . Ohne wirksame Delegation bleibt die Geschäftsleitung für Compliance-Verstöße haftbar

Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 5 · S. 87

Dokument
581381
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Ettwig, V.
Ausgabe
Heft 5 / 2026
Jahrgang 27
Seiten
87
Erschienen: 2026-04-28 11:50:36
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

ur die wirksame Delegation von Compliance kann die Geschäftsleitung eines Krankenhauses davor bewahren, wegen etwaiger Compliance-Verstöße verantwortlich gemacht zu werden. Oft endet die Bestellung zum Geschäftsführer dann jäh. Hinzu kommen strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Haftung für eingetretene Schäden. Der Beitrag zeigt auf, welche organisatorischen Schritte vor diesen Risiken schützen.

Schlagworte

Compliance Berlin KU-Gesundheitsmanagement