CareLit Fachartikel
Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Unterbringung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 3 · S. 170 bis 172
Dokument
581413
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze (der Redaktion): 1. Für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass beispielsweise auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist. Erforderlich sind aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
VERLETZUNG
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
EINRICHTUNG
LEBEN
ZEIT
Beurteilung
Angehörige
Absicht
Schizophrenie
Recht & Psychiatrie