CareLit Fachartikel

Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Unterbringung

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 3 · S. 170 bis 172

Dokument
581413
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 1
Seiten
170 bis 172
Erschienen: 2026-04-28 12:40:06
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze (der Redaktion): 1. Für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass beispielsweise auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist. Erforderlich sind aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL VERLETZUNG GERICHT RECHTSPRECHUNG EINRICHTUNG LEBEN ZEIT Beurteilung Angehörige Absicht Schizophrenie Recht & Psychiatrie