CareLit Fachartikel
Auswirkungen des Unterbleibens rechtlichen Gehörs im Ermittlungsverfahren auf die gerichtliche Eröffnungsentscheidung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 3 · S. 182 bis 185
Dokument
581417
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsätze: 1. Wird im Ermittlungsverfahren entgegen § 163a Abs. 1 StPO eine Beschuldigtenvernehmung nicht durchgeführt, ist das Gericht nicht verpflichtet, auf eine unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erhobene Anklage hin das Hauptverfahren zu eröffnen. 2. Dies gilt entsprechend bei einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren. 3. Werden anlässlich eines Explorationsgesprächs durch den psychiatrischen Sachverständigen die Vorwürfe mit dem Beschuldigten erörtert, stellt dies keine Vernehmung im Sinne des § 163a Abs. 1 StPO dar
Schlagworte
GERICHT
UNTERBRINGUNG
KRANKENHAUS
ERLASS
VERLETZUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
BAT
Beschleunigung
Alkoholkonsum
Absicht
Schizophrenie
Neuroleptika
Psychiatrie
Gesetz