CareLit Fachartikel

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; hinreichend konkrete Aussicht auf Therapieerfolg

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 4 · S. 235 bis 240

Dokument
581426
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 1
Seiten
235 bis 240
Erschienen: 2026-04-28 12:41:00
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze (der Redaktion): 1. Bei der Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs i. S. v. § 64 S. 2 StGB ist das Tatgericht an einer Abweichung von dem Gutachten eines gerade wegen seiner Sachkunde nach § 246a StPO hinzugezogenen Sachverständigen nicht grundsätzlich gehindert. Denn ein solches Gutachten kann stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein. Insbesondere können ihm die sachverständigen Ausführungen die erforderliche Sachkunde verschafft haben, um die zu klärende Beweisfrage eigenständig und auch im Gegensatz zum Sachverständigen zu beantworten.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG THERAPIE PROGNOSE URTEIL GUTACHTEN ENTSCHEIDUNG FAMILIE GERICHT ZEIT Bevollmächtigter Cannabis Arbeit Beurteilung Aneurysma Beratung Aphasie