CareLit Fachartikel

Eignung eines Bevollmächtigten

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 4 · S. 240 bis 242

Dokument
581427
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 1
Seiten
240 bis 242
Erschienen: 2026-04-28 12:41:00
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht mehr äußern und bestehen auch keine individuellen Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen, richtet sich dieser nach seinen objektiven Bedürfnissen.

Schlagworte

GERICHT VEREINBARUNG ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG VOLLMACHT BETREUUNG GESUNDHEIT ZEITSCHRIFT BEURTEILUNG Bevollmächtigter Aneurysma Aphasie Achtung Intensivpflege Epilepsie Recht & Psychiatrie