Schuldfähigkeit; Maßregelanordnung; Prüfung der Einsichtsund Steuerungsfähigkeit bei schizoaffektiver Störung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 4 · S. 242 bis 244
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsätze (der Redaktion): 1. Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit gem. § 20 StGB muss geklärt werden, ob der Täter (noch) die Fähigkeit besitzt, das Unrecht seines Tuns zu erkennen, und lediglich nicht in der Lage ist, danach zu handeln, oder ob ihm bereits die Fähigkeit fehlt, das Unerlaubte seiner Tat einzusehen. Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist erst zu prüfen, wenn der Täter in der Lage ist, das Unrecht seines Tuns einzusehen. Eine infolge krankhafter seelischer Störung reduzierte Einsichtsfähigkeit ist zunächst ohne Belang; sie erlangt erst dann rechtliche Bedeutung – und führt zur Aufhebung der Schuldfä…