CareLit Fachartikel

Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Einwilligung des Untergebrachten in Anhörung mittels Videotechnik

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 4 · S. 247 bis 248

Dokument
581433
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 1
Seiten
247 bis 248
Erschienen: 2026-04-28 12:41:02
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Gemäß § 463e Abs. 1 Satz 3 StPO muss ein Sicherungsverwahrter grundsätzlich persönlich angehört werden, auch wenn dieser in den Einsatz von Videotechnik einwilligt. Ausnahmsweise ist eine Anhörung im Wege der Videokonferenz dann zulässig, wenn im Sinne bestmöglicher Sachaufklärung ausgeschlossen ist, dass durch eine Anhörung in persönlicher Anwesenheit bessere Erkenntnisse erzielt werden können, sich der Sicherungsverwahrte nicht lediglich erst während seiner Anhörung mit dem Einsatz der Videotechnik bereit erklärt, sondern der Einsatz der Videotechnik ohne Veranlassung des Gerichts auf einen von ihm s…

Schlagworte

BREMEN ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG GERICHT RECHT TECHNIK BEURTEILUNG ERLASS Bundesregierung Absicht Schizophrenie Krankenhaus Gesetz Recht & Psychiatrie