Keine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand bei Verweigerung der Mitwirkung durch den Betroffenen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 4 · S. 226 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze (der Redaktion): 1. Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten bzw. Angeklagten gemäß § 81 StPO ist unverhältnismäßig, wenn sich der Betroffene weigert, die erforderlichen Untersuchungen zuzulassen bzw. an ihnen mitzuwirken. Insbesondere dann, wenn eine Exploration erforderlich wäre, die Mitwirkung hieran aber verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn daher nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden oder einer anderen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen zu erwarten ist, ist die Anordnung der Unterbringung nicht verhältnismä…