CareLit Fachartikel
Räumung im Eilverfahren: Wann Pflegeeinrichtungen handeln dürfen
Kaminski, R. · Care konkret · 2026 · Heft 18 · S. 7
Dokument
581470
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Bewohner Mitarbeitende bedroht, andere Bewohner verängstigt und den Hausfrieden massiv stört, geraten Pflege einrichtungen unter Handlungsdruck. Das WBVG schützt den Wohnraum jedoch besonders stark. Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 10. 2. 2025 konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Räumung im Eilverfahren möglich ist.
Schlagworte
Altenpflege
Berlin
Denken
Angst
Dokumentation
Krankenhaus
Psychiatrie
Pädiatrie
Care konkret