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Verletzung von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG i. V. m. Art. 104 Abs. 1 GG durch verspätete Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 1 · S. 28 bis 31
Dokument
581481
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze (der Redaktion): 1. Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrechts handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
BERLIN
KRANKENHAUS
GERICHT
GUTACHTEN
URTEIL
VERLETZUNG
VORSCHRIFTEN
Recht & Psychiatrie