CareLit Fachartikel
Behandelnder Arzt als Sachverständiger im Unterbringungsverfahren
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 2 · S. 104 bis 106
Dokument
581483
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Wird der behandelnde Arzt in einem Unterbringungsverfahren zum Sachverständigen bestellt, muss dieser dem Betroffenen deutlich zu erkennen geben, dass er von seiner Bestellung an (auch) als Gutachter für das Gericht tätig sein wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen gesondert untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, die aus der bisherigen Tätigkeit als behandelnder Arzt gewonnenen Erkenntnisse zu verwerten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Februar 2020 – XII ZB 252/19, FamRZ 2020, 784)
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
EINRICHTUNG
GERICHT
BETREUUNG
GUTACHTEN
PSYCHIATRIE
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
KRANKENVERSICHERUNG
Ärzte
Denken
Versicherungsschutz
Betreuungsrecht
Schizophrenie
Gesetz
Recht & Psychiatrie