CareLit Fachartikel

Behandelnder Arzt als Sachverständiger im Unterbringungsverfahren

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 2 · S. 104 bis 106

Dokument
581483
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 1
Seiten
104 bis 106
Erschienen: 2026-04-29 08:45:39
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Wird der behandelnde Arzt in einem Unterbringungsverfahren zum Sachverständigen bestellt, muss dieser dem Betroffenen deutlich zu erkennen geben, dass er von seiner Bestellung an (auch) als Gutachter für das Gericht tätig sein wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen gesondert untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, die aus der bisherigen Tätigkeit als behandelnder Arzt gewonnenen Erkenntnisse zu verwerten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Februar 2020 – XII ZB 252/19, FamRZ 2020, 784)

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINRICHTUNG GERICHT BETREUUNG GUTACHTEN PSYCHIATRIE ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG Ärzte Denken Versicherungsschutz Betreuungsrecht Schizophrenie Gesetz Recht & Psychiatrie