CareLit Fachartikel
Voraussetzungen einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 2 · S. 116 bis 119
Dokument
581487
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Eine Krisenintervention nach § 67h StGB kann über den Wortlaut der Vorschrift (»Wiederinvollzugsetzung«) auch in den Fällen angeordnet werden, in denen die Unterbringung von vornherein zur Bewährung ausgesetzt und noch nicht vollzogen war
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
KRISENINTERVENTION
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHT
URTEIL
ERLASS
NEBENWIRKUNGEN
Cannabis
Berlin
Krankenhaus
Psychiatrie
Amphetamin
Diebstahl
Arbeit