CareLit Fachartikel
Unterbringung zur Durchführung einer Zwangsbehandlung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 2 · S. 98 bis 99
Dokument
581494
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze (der Redaktion): 1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur genehmigungsfähig, wenn die Zwangsbehandlung zulässigerweise angeordnet werden kann.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
ERLASS
GERICHT
HAND
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
GESUNDHEIT
Beschwerdeführerin
Zwangsbehandlung
Landgericht
Beschluss
Unterbringungsgenehmigung
Bundesgerichtshofs
Verfahren