CareLit Fachartikel
Vorführung des Betroffenen im Betreuungsverfahren
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 2 · S. 103 bis 104
Dokument
581496
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze: 1. Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2021 – XII ZB 503/20, FamRZ 2021, 795)
Schlagworte
BETREUUNG
EINRICHTUNG
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
SYMPTOMATIK
BAT
BEFRAGUNG
BERICHT
BETREUUNGSRECHT
Beurteilung
Denken
Gesetz
Recht & Psychiatrie