Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung des Betroffenen im Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 3 · S. 163 bis 169
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz (der Redaktion): Ein Oberlandesgericht verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), wenn es trotz der Ungeklärtheit der entscheidungserheblichen Fragen ıı ob Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl im Licht des Art. 3 Abs. 1 GRCh (Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit) dahin auszulegen ist, dass der vollstreckenden Justizbehörde eigene Aufklärungsund Prüfungspflichten obliegen, wenn Anhalts-punkte dafür bestehen, dass der betroffenen Person, die an einer psychischen Krankheit leidet, durch die Überstellung die konkrete Gefahr einer…