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Absehen von sachverständiger Begutachtung bei gänzlich fernliegender Maßregelanordnung

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 4 · S. 242 bis 243

Dokument
581513
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 1
Seiten
242 bis 243
Erschienen: 2026-04-29 08:47:37
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz (der Redaktion): Das Tatgericht darf von einer Begutachtung auch dann absehen, wenn es eine grundsätzlich in Betracht kommende Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht in Erwägung zieht, weil nach den Umständen des Einzelfalls das Fehlen der Anordnungsvoraussetzungen auf der Hand liegt. Dies gilt nicht nur für Fälle offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht, sondern auch für Konstellationen evident fehlenden Hangs. Verschafft sich das Tatgericht etwa die sichere Überzeugung, dass der Angeklagte unter dem Eindruck des Strafverfahrens den Drogenkonsum vollständig eingestellt hat und nach längerem Zeitablauf…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG VERLETZUNG ENTSCHEIDUNG HAND HILFE KIND ALTERNATIVE RECHTSPRECHUNG Angeklagten Angeklagte Sachverständigen Landgericht Tatgericht Beschluss Maßregelanordnung Unter