Absehen von sachverständiger Begutachtung bei gänzlich fernliegender Maßregelanordnung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 4 · S. 242 bis 243
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz (der Redaktion): Das Tatgericht darf von einer Begutachtung auch dann absehen, wenn es eine grundsätzlich in Betracht kommende Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht in Erwägung zieht, weil nach den Umständen des Einzelfalls das Fehlen der Anordnungsvoraussetzungen auf der Hand liegt. Dies gilt nicht nur für Fälle offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht, sondern auch für Konstellationen evident fehlenden Hangs. Verschafft sich das Tatgericht etwa die sichere Überzeugung, dass der Angeklagte unter dem Eindruck des Strafverfahrens den Drogenkonsum vollständig eingestellt hat und nach längerem Zeitablauf…