CareLit Fachartikel
Das Wichtigste zur Teilzeitbeschäftigung
Bährle, R. J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2026 · Heft 5 · S. 34 bis 36
Dokument
581707
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren Wochenarbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (§ 2 Teilzeitund Befristungsgesetz, TzBfG). Als Teilzeitbeschäftigte gelten auch geringfügig entlohnte Beschäftigte. Neben dem TzBfG finden auf Teilzeitarbeitsverhältnisse alle sonstigen arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung, zum Beispiel
Schlagworte
Arbeitnehmer
Arbeitsleistung
Arbeitsverhältnis
Copyright
Gesetz
Arbeitsablauf
Arbeitsplatz
Arbeit
Auszubildende
Ergotherapie & Rehabilitation