CareLit Fachartikel
Recht kurz und knapp. Rufbereitschaft: 30 Minuten reichen nicht
Becker, S. · Hebammenforum · 2026 · Heft 5 · S. 68
Dokument
581868
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer Rufbereitschaft hat, darf sich in dieser Zeit aufhalten, wo sie* möchte, solange sie* innerhalb der vereinbarten Zeitvorgaben die Arbeit aufnehmen kann. Diese Vorgaben dürfen jedoch nicht zu knapp bemessen sei
Schlagworte
GEBURT
FRAU
GERICHT
KIRCHE
ARBEITGEBER
DISKRIMINIERUNG
EINSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENKASSE
Arbeit
Ärztinnen
Pflegepersonal
Hebammenforum