Ärzte in Teilzeit: Urteil zu Zuschlägen für Überstunden bestätigt
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch Ärztinnen und Ärzten, die in Teilzeit arbeiten, stehen Überstundenzuschläge für ihre geleistete Mehrarbeit zu. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Gegen das Land Niedersachsen hatte eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover geklagt. Das Gericht bestätigte damit kürzlich ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2025 (Az. 8 Ca 249/25 Ö). Es sah in der Nichtgewährung der Zuschläge eine Diskriminierung von Teilzeitkräften. Der Marburger Bund spricht von einer Entscheidung von „enormer Tragweite“. „Das Urteil wird voraussichtlich auf alle Tarifwerke des Marburg…