CareLit Fachartikel
Erklärung zum Hirntod Bekanntmachungen der Herausgeber
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2001 · Heft 5 · S. 1131
Dokument
58240
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Feststellung und Dokumentation des Hirntods. Diese unterliegen in Deutschland einheitlichen Kriterien. Sie wurden zuletzt 1998 an die formalen Anforderungen des Transplantationsgesetzes angepasst. Übereinstimmend und nach neuesten Erkenntnissen wird dargestellt, dass es nach einem Hirntod keine Schmerzempfindung gibt und bei Organentnahme somit keine Schmerzverhütungsmittel verabreicht werden müssen.
Schlagworte
TOD
BIOLOGISCHER
TRANSPLANTATION
ORGANSPENDE
ETHIK
SCHMERZ
SCHMERZMITTEL
TRANSPLANTATIONSGESETZ
Deutsches Ärzteblatt
Köln