CareLit Fachartikel

Erklärung zum Hirntod Bekanntmachungen der Herausgeber

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2001 · Heft 5 · S. 1131

Dokument
58240
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2001
Jahrgang 98
Seiten
1131
Erschienen: 2001-05-25 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Feststellung und Dokumentation des Hirntods. Diese unterliegen in Deutschland einheitlichen Kriterien. Sie wurden zuletzt 1998 an die formalen Anforderungen des Transplantationsgesetzes angepasst. Übereinstimmend und nach neuesten Erkenntnissen wird dargestellt, dass es nach einem Hirntod keine Schmerzempfindung gibt und bei Organentnahme somit keine Schmerzverhütungsmittel verabreicht werden müssen.

Schlagworte

TOD BIOLOGISCHER TRANSPLANTATION ORGANSPENDE ETHIK SCHMERZ SCHMERZMITTEL TRANSPLANTATIONSGESETZ Deutsches Ärzteblatt Köln