CareLit Fachartikel
Aktives und passives Wahlrecht zum örtlichen Personalrat der Zentrale beim Bundesnachrichtendienst
N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 5 · S. 220 bis 222
Dokument
582483
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte solcher nicht zur Zentrale gehörender Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die über keinen örtlichen Personalrat verfügen, sind personalvertre tungsrechtlich nicht der Zentrale zuzuordnen und besitzen deshalb weder das aktive noch das passive Wahlrecht zum örtlichen Personalrat der Zentrale beim Bundesnaclu ichtendienst.
Schlagworte
PERSONALRAT
Hinweis
Pdf-Volltext
Auffindbar
Abstract
Titel
Vorhanden
Die Personalvertretung