CareLit Fachartikel
Anfechtung der Wahl zum Gesamtpersonalrat des Bundesnachrichtendienstes
N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 5 · S. 222 bis 229
Dokument
582484
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Die Durchführung der Wahl zum Gesamtpersonal rat unterliegt in Dienststellen, in denen kein örtlicher Wahlvorstand besteht, dem Organisationsermessen des Gesamtwahlvorstandes. Dieser kann die betreffenden Dienststellenleitungen um die Bestellung örtlicher Wahlvorstände ersuchen oder die Wahl selbst durch führen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Hinweis
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Abstract
Titel
Vorhanden
Die Personalvertretung