CareLit Fachartikel

Gehaltsanspruch nach Kündigung Ein hypothetischer Verdienst darf selten angerechnet werden

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2001 · Heft 6 · S. 42

Dokument
58250
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2001
Jahrgang 40
Seiten
42
Erschienen: 2001-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Anrechnung von hypothetischem Verdienst. Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, muss er sich diesen nur im Falle der böswilligen Unterlassung eines anderweitigen Erwerbes anrechnen lassen. Eine unterlassene Meldung beim Arbeitsamt ist nicht relevant.

Schlagworte

ARBEITSRECHT KÜNDIGUNG URTEIL ARBEITNEHMER BERATER ARBEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG VERHALTEN Altenheim Hannover