CareLit Fachartikel
Gehaltsanspruch nach Kündigung Ein hypothetischer Verdienst darf selten angerechnet werden
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2001 · Heft 6 · S. 42
Dokument
58250
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Anrechnung von hypothetischem Verdienst. Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, muss er sich diesen nur im Falle der böswilligen Unterlassung eines anderweitigen Erwerbes anrechnen lassen. Eine unterlassene Meldung beim Arbeitsamt ist nicht relevant.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
KÜNDIGUNG
URTEIL
ARBEITNEHMER
BERATER
ARBEIT
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
VERHALTEN
Altenheim
Hannover