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Die Rechtsfrage – Ab wann melde ich Suizidgedanken?

Schlegel, T. · ergopraxis · 2026 · Heft 4 · S. 49 bis 49

Dokument
582694
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Schlegel, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2026
Jahrgang 19
Seiten
49 bis 49
Erschienen: 2026-04-01 00:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

” Ein Klient erzählte mir, dass er daran dachte, sich das Leben zu nehmen. Als ich ihm sagte, dass ich das melden würde, beschwichtigte er, er hätte das nur in der vergangenen Woche einmal gedacht. Muss ich bei solchen Äußerungen sofort den Notruf oder ein Krisentelefon kontaktieren? Ab wann bin ich von der Schweigepflicht entbunden?“ Therapeutin aus Baden-Württemberg

Schlagworte

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