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Rechtsprechung
Hennies, K. · Das Krankenhaus, Berlin · 2001 · Heft 6 · S. 519 bis 520
Dokument
58280
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Rechtsfähigkeit der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dies ist der Fall, wenn sie eigene Rechte und Pflichten am Rechtsverkehr begründet. Haftet der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft, so entspricht das Verhältnis dem der OHG. Die Rechtslage hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil am 29. Jan. 01 geklärt.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
RECHT
HAFTUNGSRECHT
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
GESETZGEBUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
Das Krankenhaus
Berlin