CareLit Fachartikel
Optiker darf Augendruck messen
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 6 · S. 92 bis 95
Dokument
58285
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH verbot ein einem Urteil, dass Optiker den Augeninnendruck messen und dafür werben. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil auf. Allerdings müssen Optiker darauf hinweisen, dass ein zuverlässiger Befund nur vom Arzt erstellt werden kann. Begründung: der Nutzen der Messung durch Optiker für die Volksgesundheit sei größer als ein möglicher Schaden. Ein generelles Verbot verstoße zudem gegen die Berufsfreiheit.
Schlagworte
BERUF IM GESUNDHEITSWESEN
BERUF
SONST
AUGE
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt