CareLit Fachartikel

Optiker darf Augendruck messen

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 6 · S. 92 bis 95

Dokument
58285
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2001
Jahrgang 13
Seiten
92 bis 95
Erschienen: 2001-06-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Der BGH verbot ein einem Urteil, dass Optiker den Augeninnendruck messen und dafür werben. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil auf. Allerdings müssen Optiker darauf hinweisen, dass ein zuverlässiger Befund nur vom Arzt erstellt werden kann. Begründung: der Nutzen der Messung durch Optiker für die Volksgesundheit sei größer als ein möglicher Schaden. Ein generelles Verbot verstoße zudem gegen die Berufsfreiheit.

Schlagworte

BERUF IM GESUNDHEITSWESEN BERUF SONST AUGE URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt