CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 6 · S. 518 bis 520
Dokument
58307
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Umsetzung durch ein deutsches Arbeitsgericht. Es legte u. a. fest, dass eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Dies schließt Überstunden mit ein. Bereitschaftsdienst ist dann Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer persönlich anwesend ist. Die Autoren empfehlen, die Betriebsvereinbarungen zu überprüfen.
Schlagworte
RICHTLINIE
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
ZEIT
DEUTSCHLAND
SICHERHEIT
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
ES
ZIELE
PRAXIS
ARBEITSPLATZ
WAHRNEHMUNG
GESUNDHEIT