CareLit Fachartikel
Wer bezahlt den Computer? Investitionsaufwendungen müssen an Klienten weitergeleitet werden
Siems, U. · Heilberufe · 2001 · Heft 6 · S. 52
Dokument
58355
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Investitionskostenförderung für ambulante Dienste durch die Bundesländer. Nachdem Sachsen die Förderung von Investitionsaufwendungen eingestellt hat, ziehen andere Bundesländer nach. So werden immer mehr ambulante Dienste gezwungen, ihre Aufwendungen an ihre Kunden weiterzugeben.
Schlagworte
KOSTEN
KOSTENERSTATTUNG
VERGÜTUNG
AMBULANTE PFLEGE
BUNDESLÄNDER
INVESTITIONEN
BERLIN
HEILBERUFE