CareLit Fachartikel

Wer bezahlt den Computer? Investitionsaufwendungen müssen an Klienten weitergeleitet werden

Siems, U. · Heilberufe · 2001 · Heft 6 · S. 52

Dokument
58355
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Siems, U.
Ausgabe
Heft 6 / 2001
Jahrgang 53
Seiten
52
Erschienen: 2001-06-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Investitionskostenförderung für ambulante Dienste durch die Bundesländer. Nachdem Sachsen die Förderung von Investitionsaufwendungen eingestellt hat, ziehen andere Bundesländer nach. So werden immer mehr ambulante Dienste gezwungen, ihre Aufwendungen an ihre Kunden weiterzugeben.

Schlagworte

KOSTEN KOSTENERSTATTUNG VERGÜTUNG AMBULANTE PFLEGE BUNDESLÄNDER INVESTITIONEN BERLIN HEILBERUFE