CareLit Fachartikel
Kostenerstattung - Notfall
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2001 · Heft 6 · S. 319 bis 322
Dokument
58458
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 25.09.2000 befand das BSG, dass auf die Unfähigkeit der Krankenkasse, eine unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen, ein Kostenerstattungsanspruch nur dann gestützt werden kann, wenn es dem Versicherten nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Kasse in Verbindung zu setzen.
Schlagworte
NOTFALL
KOSTENERSTATTUNG
SOZIALGESETZBUCH
URTEIL
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Frankfurt