CareLit Fachartikel
ICD-10 - Nichtanwendung führt zu Sanktionen Differenzierte Verschlüsselung erforderlich
Dannert, E. · Zeitschrift für Wundheilung, Erbach · 2000 · Heft 12 · S. 24 bis 25
Dokument
58664
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Nichtanwendung der ICD-10 drohen gemäß § 303 Absatz 3 SGB V Krankenhäusern und Vertragsärzten gleichermaßen Sanktionen. Wichtig bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen ist die intensive Differenzierung bei der ICD-10- Verschlüsselung der Diagnoseangaben auf den Abrechnungsunterlagen.
Schlagworte
KLASSIFIKATION
ICD
KRANKENHAUS
Zeitschrift für Wundheilung
Erbach