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ICD-10 - Nichtanwendung führt zu Sanktionen Differenzierte Verschlüsselung erforderlich

Dannert, E. · Zeitschrift für Wundheilung, Erbach · 2000 · Heft 12 · S. 24 bis 25

Dokument
58664
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Wundheilung, Erbach
Autor:innen
Dannert, E.
Ausgabe
Heft 12 / 2000
Jahrgang 5
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2000-12-01 00:00:00
ISSN
1439-670X
DOI

Zusammenfassung

Bei Nichtanwendung der ICD-10 drohen gemäß § 303 Absatz 3 SGB V Krankenhäusern und Vertragsärzten gleichermaßen Sanktionen. Wichtig bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen ist die intensive Differenzierung bei der ICD-10- Verschlüsselung der Diagnoseangaben auf den Abrechnungsunterlagen.

Schlagworte

KLASSIFIKATION ICD KRANKENHAUS Zeitschrift für Wundheilung Erbach