CareLit Fachartikel
30‑Minuten‑Vorgabe in der Rufbereitschaft
N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 5-6 · S. 132 bis 134
Dokument
588821
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zeitspanne von 30 Minuten erscheint unter Berücksichtigung der Handlungen, die der Kläger nach Ankunft am Arbeitsort in der von der Beklagten gestalteten Sphäre noch durchführen muss, um „am Patienten verfügbar zu sein“, als Anrückzeit zu kurz bemessen.
Schlagworte
Arbeitsrecht
Rufbereitschaft
Direktionsrecht
Gesundheitsrecht
Strafrecht
Totschlag
Behandlungsabbruch
Medikamentengabe
Ärzte
Arbeit
Arbeitnehmer
Arbeitsverhältnis
Pflegepersonal
Desinfektion
Ärztinnen
Rechtsdepesche