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Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter – primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien – Vorrang des Unionsrechts

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 5 · S. 1 bis 21

Dokument
588848
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 21
Erschienen: 2026-05-28 10:41:33
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, benachteiligt in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer wegen ihrer Teilzeit gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Der für beide Personengruppen identische Grenzwert belastet Teilzeitbeschäftigte in höherem Maß und wirkt sich bei ihnen nachteilig auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung aus (Rn. 17 ff.).

Schlagworte

Tarifrecht Mehrarbeitszuschlag Teilzeitbeschäftigung Diskriminierungsverbot § 4 TzBfG Unionsrecht BAG Arbeitsrecht Arbeitnehmer Dialyse Arbeit Arbeitsverhältnis Arbeitsleistung Arbeitsbelastung Arbeitsmedizin Beurteilung