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Bundesteilhabegesetz – Wer wird am Ende teilhaben?

Bremer, F. · Sozialpsychiatrische Informationen · 2024 · Heft 3 · S. 19 bis 23

Dokument
588979
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sozialpsychiatrische Informationen
Autor:innen
Bremer, F.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 12
Seiten
19 bis 23
Erschienen: 2026-05-29 11:00:41
ISSN
0171-4538
DOI

Zusammenfassung

Gefährdungen und Widersprüche Das Bundesteilhabegesetz2 wird eine Reihe positiver Wirkungen entfalten – insbesondere für die Menschen mit Behinderung, die auf dem ersten Arbeitsmarkt berufstätig sind, eigenes Einkommen oder auch Vermögen haben. Andere Gruppen von Menschen mit Behinderung – vor allem psychisch erkrankte, seelisch behinderte Menschen, sinnesbeeinträchtigte und auch geistig und körperlich schwer behinderte Menschen und ihre Angehörigen werden mit einem Verlust oder der Verunsicherung ihres Rechtsanspruchs auf Eingliederungshilfe/Teilhabeleistung und dem Verweis und der Begrenzung auf medizinische R…

Schlagworte

Bundesteilhabegesetz Eingliederungshilfe UN-Behindertenrechtskonvention Teilhabe Behinderung Psychiatrie Angehörige Sozialpolitik Gesetz Bundesregierung Arbeit Denken Absicht Finanzierung Sozialpsychiatrische Informationen