Zum Suizid – §§ 20, 25 Abs. 1, 212 Abs. 1, 216 Abs. 1 StGB
Mazur, S. · BtPrax · 2026 · Heft 3 · S. 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Mitwirkung an einem eigenhändig vollzogenen Suizid ist ein in mittelbarer Täterschaft begangenes Tötungsdelikt, wenn der Suizident seinen Entschluss nicht freiverantwortlich getroffen hat, der Mitwirkende dies zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt und sich täterschaftlich an dem Geschehen beteiligt. 2. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn die Entscheidung zur Selbsttötung seinem autonom und frei gebildeten Willen entspricht. Ein solcher freier Wille liegt nicht vor, wenn die Geschädigte durch den Einfluss der akuten depressiven Störung zur Tatzeit nicht in der Lage war, eine realitätsge…