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Zum Suizid – §§ 20, 25 Abs. 1, 212 Abs. 1, 216 Abs. 1 StGB

Mazur, S. · BtPrax · 2026 · Heft 3 · S. 1

Dokument
589524
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Mazur, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1
Erschienen: 2026-06-07 13:58:21
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die Mitwirkung an einem eigenhändig vollzogenen Suizid ist ein in mittelbarer Täterschaft begangenes Tötungsdelikt, wenn der Suizident seinen Entschluss nicht freiverantwortlich getroffen hat, der Mitwirkende dies zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt und sich täterschaftlich an dem Geschehen beteiligt. 2. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn die Entscheidung zur Selbsttötung seinem autonom und frei gebildeten Willen entspricht. Ein solcher freier Wille liegt nicht vor, wenn die Geschädigte durch den Einfluss der akuten depressiven Störung zur Tatzeit nicht in der Lage war, eine realitätsge…

Schlagworte

Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen bei Unterstützung eines nicht frei vera… Suizidhilfe Freiverantwortlichkeit Tötungsdelikt Schutzpflicht Betreuungsrecht Suizid Seinen Liegt Selbsttötung Zwang Drohung Täuschung Selbstbestimmung Mitwirkung Einem