CareLit Fachartikel

Zum Aufgabenkreis – § 1815 BGB

Mazur, S. · BtPrax · 2026 · Heft 3 · S. 1 bis 6

Dokument
589526
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Mazur, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 6
Erschienen: 2026-06-07 13:58:35
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Betreuer bedarf zur Stellung von Anträgen im Strafverfahren einer gesonderten, ausdrücklich auch das Strafverfahren umfassenden Bevollmächtigung durch das Betreuungsgericht; eine allgemeine Vertretungsbefugnis gegenüber „Behörden“ genügt gegenüber Strafgerichten nicht. 2. Der pauschale Hinweis auf eine „psychisch schwere Erkrankung“ in Verbindung mit der Vorlage eines Betreuungsausweises reicht zur Glaubhaftmachung der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist nicht aus.

Schlagworte

Betreuungsrecht Strafverfahren Wiedereinsetzung Betreuerausweis Vertretungsbefugnis § 1815 BGB Psychiatrie Depressive Störung Berufsausbildung Bescheinigung Angst Neurologie und Psychiatrie ADHS Neurologie BtPrax