CareLit Fachartikel
Zum Aufgabenkreis – § 1815 BGB
Mazur, S. · BtPrax · 2026 · Heft 3 · S. 1 bis 6
Dokument
589526
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Betreuer bedarf zur Stellung von Anträgen im Strafverfahren einer gesonderten, ausdrücklich auch das Strafverfahren umfassenden Bevollmächtigung durch das Betreuungsgericht; eine allgemeine Vertretungsbefugnis gegenüber „Behörden“ genügt gegenüber Strafgerichten nicht. 2. Der pauschale Hinweis auf eine „psychisch schwere Erkrankung“ in Verbindung mit der Vorlage eines Betreuungsausweises reicht zur Glaubhaftmachung der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist nicht aus.
Schlagworte
Betreuungsrecht
Strafverfahren
Wiedereinsetzung
Betreuerausweis
Vertretungsbefugnis
§ 1815 BGB
Psychiatrie
Depressive Störung
Berufsausbildung
Bescheinigung
Angst
Neurologie und Psychiatrie
ADHS
Neurologie
BtPrax