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Zur Geschäftsunfähigkeit – § 104 Nr. 2 BGB; § 26 FamFG

Reguvis, B. · BtPrax · 2026 · Heft 3 · S. 1 bis 7

Dokument
589527
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Reguvis, B.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 7
Erschienen: 2026-06-07 13:58:44
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit verlangt vom Tatrichter eine zweistufige Prüfung, bei der auf der diagnostischen Ebene das Krankheitsbild zu ermitteln und auf der psychopathologischen Ebene (Verhaltensebene) nach den Auswirkungen der festgestellten Erkrankung auf die freie Willensbestimmung zu fragen ist. Dafür müssen psychopathologische Funktionsdefizite wie beispielsweise Orientierungs-, Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisstörungen, Intelligenzdefizite, formale oder inhaltliche Denkstörungen, wahnartige Realitätsverkennungen, Affektstörungen, Persönlichkeitsveränderungen oder pathologische Fremdbeein…

Schlagworte

Geschäftsunfähigkeit § 104 Nr. 2 BGB § 26 FamFG Vorsorgevollmacht Betreuung Amtsermittlung Privatgutachten Kontrollbetreuung Beurteilung Bescheinigung Diagnostik Demenz Ärzte Pflegeversicherung Neurologie Gesetz