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Zur Beteiligung – §§ 59 Abs. 1, 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG
Mazur, S. · BtPrax · 2026 · Heft 3 · S. 1 bis 4
Dokument
589532
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag bespricht einen BGH-Beschluss vom 3.12.2025 zur Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger bei der Erweiterung einer Betreuung um den Aufgabenbereich „Bestimmung des Umgangs des Betreuten“. Der BGH verneint eine Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG mangels Beteiligung im ersten Rechtszug und sieht auch keine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG. Der Praxishinweis ordnet die Entscheidung in das Betreuungsrecht ein und erläutert die Bedeutung von § 1834 BGB für die gerichtliche Überprüfung von Umgangsbeschränkungen.
Schlagworte
Betreuungsrecht
FamFG
Beschwerdeberechtigung
Angehörige
Umgangsbestimmung
§ 59 FamFG
§ 303 FamFG
§ 1834 BGB
BtPrax