CareLit Fachartikel

Stopp für das neue Altenpflegegesetz Einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 7 · S. 616 bis 618

Dokument
58956
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 7 / 2001
Jahrgang 40
Seiten
616 bis 618
Erschienen: 2001-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Neuregelung der Altenpflegeausbildung konnte noch nicht beschlossen werden. Das neue Altenpflegegesetz wurde wegen problematischer Bundeskompetenzen vorläufig gestoppt. Es muss noch gekärt werden, ob Bund oder Länder für die Reform zuständig sind. In diesem Beitrag werden der Inhalt des Gesetzes und die Hintergründe der einstweiligen Verfügung erläutert.

Schlagworte

REFORM ALTENPFLEGEGESETZ ALTENPFLEGEAUSBILDUNG ES BERUFE ALTENPFLEGE ZIELE BERUFSGRUPPEN GESETZGEBUNG ZEIT ZULASSUNG BERUFSAUSBILDUNG BERUFSAUSÜBUNG KRANKENPFLEGE PATIENTEN APOTHEKEN