CareLit Fachartikel
Wahlrecht von Praktikanten zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 6 · S. 260 bis 266
Dokument
589686
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Zu den die Vorbereitung und Durchführung der Wahl betreffenden zwingenden Vorschriften über das Wahlverfahren im Sinne von § 26 BPersVG gehört auch die Bestimmung über die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung in § 101 Abs. 1 BPersVG.
Schlagworte
Personalvertretungsrecht
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Wahlrecht
Wahlanfechtung
Beschäftigtenbegriff
Praktikanten
Studierende
BPersVG
Bundesverwaltungsgericht
Berufsausbildung
Gesetz
Auszubildende
Arbeitnehmer
Arbeitsverhältnis
Arbeitsleistung
Deutschland