CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Benennung von Teilnehmern eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs
N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 6 · S. 272 bis 274
Dokument
589689
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Benennung der Beschäftigten zur Teilnahme am geförderten berufsbegleitenden Masterstudium unterliegt auch dann der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 13 BPersVG, wenn jeder Bewerber einen Studienplatz an der Hochschule erhält, für die er sich beworben hat.
Schlagworte
Mitbestimmung
BPersVG
Fortbildung
Masterstudiengang
Teilnehmerbenennung
Auswahlentscheidung
Personalrat
öffentlicher Dienst
Arbeit
Beurteilung
Beratung
Ausschreibung
Arbeitnehmer
Die Personalvertretung