CareLit Fachartikel
Kartellrechtliche Einordnung von medizinischen Versorgungszentren
N.N. · ErgoMed · 2026 · Heft 2 · S. 35 bis 37
Dokument
589825
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einleitung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) haben sich seit ihrer Einführung durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 1 zu einem wesentlichen Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland entwickelt. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind (§ 95 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, SGB V 2). In der Regel entstehen.
Schlagworte
Kartellrecht
medizinische Versorgungszentren
MVZ
Fusionskontrolle
GWB
Wettbewerbsrecht
Gesundheitsversorgung
Marktbeherrschung
Gesetz
Bundesgesetzblatt
Deutschland
Krankenversicherung
Krankenhaus
Betrug
Ärzte
ErgoMed