Unzulässige Freiheitsbeschränkungen wegen Ressourcenmangels als Dauerthema?
Ganner, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht · 2026 · Heft 2 · S. 55 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Überblick. Freiheitsbeschränkungen, die wegen Personalmangels oder mangels faktischer Alternativen – oft von nicht ausreichend qualifiziertem Personal – vorgenommen werden, sind schon fast regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Überprüfungsverfahren, die – unweigerlich – zur gerichtlichen Unzulässigerklärung führen. Das betrifft primär Einrichtungen nach dem HeimAufG, fallweise aber auch psychiatrische Abteilungen nach dem UbG.1 Hinzu kommen Gerichtsverfahren über die Kündigung des Heimvertrags2 oder die Unmöglichkeit der Leistung aus dem Heimvertrag wegen Personalmangels.3.