CareLit Fachartikel
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; unzureichende Darlegung der Anordnungsvoraussetzungen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2025 · Heft 2 · S. 108 bis 110
Dokument
589922
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist die Einsichtsfähigkeit des Täters eingeschränkt, liegen die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht vor, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah. In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig. Eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich vielmehr erst dann von Bedeutung, wenn sie tatsächlich das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat und dem Täter dies vorzuwerfen ist.
Schlagworte
Strafrecht
§ 63 StGB
Schuldunfähigkeit
paranoide Schizophrenie
Unterbringung
Gefährlichkeitsprognose
Nachstellung
Sachverständigengutachten
Krankenhaus
Beurteilung
Schizophrenie
Diebstahl
Beratung
Achtung
Recht & Psychiatrie