CareLit Fachartikel

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; unzureichende Darlegung der Anordnungsvoraussetzungen

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2025 · Heft 2 · S. 108 bis 110

Dokument
589922
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 3
Seiten
108 bis 110
Erschienen: 2026-06-15 15:19:58
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Ist die Einsichtsfähigkeit des Täters eingeschränkt, liegen die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht vor, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah. In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig. Eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich vielmehr erst dann von Bedeutung, wenn sie tatsächlich das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat und dem Täter dies vorzuwerfen ist.

Schlagworte

Strafrecht § 63 StGB Schuldunfähigkeit paranoide Schizophrenie Unterbringung Gefährlichkeitsprognose Nachstellung Sachverständigengutachten Krankenhaus Beurteilung Schizophrenie Diebstahl Beratung Achtung Recht & Psychiatrie