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Schuldfähigkeitsbeurteilung; Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts (Sexsomnie)

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2025 · Heft 2 · S. 117 bis 119

Dokument
589926
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 3
Seiten
117 bis 119
Erschienen: 2026-06-15 15:20:25
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO); die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist. Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung, wenn sich nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängende Erörterungen unterbleiben. Das Maß der gebotenen Darlegung hängt dabei von der jeweiligen Beweislage ab. Für Zeugenaussagen gilt – ebenso wie für eine etwaige Einlassung des Angeklagten –, dass sich das Tatgericht aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisau…

Schlagworte

Schuldfähigkeit Beweiswürdigung Sexsomnie § 20 StGB BGH Strafrecht Psychiatrie Affekt Beurteilung Automatismus Amnesie Angst Recht & Psychiatrie