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Lebenslange Freiheitsstrafe; Aussetzung mit zweijähriger Vorlaufzeit

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2025 · Heft 2 · S. 119 bis 122

Dokument
589927
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 3
Seiten
119 bis 122
Erschienen: 2026-06-15 15:20:32
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Bei einem Gefangenen, dessen Entlassung nur noch von einer positiven Kriminalprognose abhängt, muss ihm, soweit vertretbar, eine Bewährung ermöglicht und er auf eine Entlassung vorbereitet werden, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch durch den Richterentscheid (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) zeitgerecht realisiert werden kann. Das Vollstreckungsgericht hat insoweit im Aussetzungsverfahren seine prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn es darum geht, das Gebotensein von Lockerungen deutlich zu machen. Im Einzelfall ist daher auch ein Vorgehen auf der Grundlage von § 454a Abs. 1 StPO zu…

Schlagworte

Lebenslange Freiheitsstrafe Strafvollstreckung Bewährung § 57a StGB § 454a StPO Vollzugslockerungen Kriminalprognose Freiheitsgrundrecht Sexsomnie Beweiswürdigung Alkoholabstinenz Alkoholintoxikation Alkoholmissbrauch Achtung Psychiatrie Recht & Psychiatrie